Das Pflegeheim „Haus Herzberg“ führt auf der Grundlage des Versorgungsvertrages folgende Leistungen durch:
- Grund- und Behandlungspflege
- Psychosoziale Betreuung, auch durch Betreuungskräfte nach § 43b
- Medizinische Betreuung
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Seniorennachmittage
- Arztbegleitung durch Fachpersonal
- Sterbebegleitung
Schwerpunkt im Rahmen dieser zuvor genannten Aufgaben ist die aktivierende Pflege die sich immer an die Ressourcen der Bewohner orientiert.
Informationsangebot
Es werden auf Anfrage Beratungsgespräche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI, Hilfsmittelberatung, Pflegegeldanträge, Pflegesprechstunden durch qualifiziertes Personal durchgeführt.
Jeder Heimbewohner bzw. deren Angehörige werden über die Leistungsangebote in Kenntnis gesetzt.
Vernetzung mit anderen Berufsgruppen und Institutionen
Eine Vernetzung mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen wird regelmäßig durchgeführt.
- Pflegeüberleitung
- Krankengymnastik
- Ergotherapie
- Logopädie
- Hausärzte
- Fußpflege
- Krankenhäuser
- Betriebsärztliche – Sicherheitstechnische Betreuung
- Arbeitssicherheit – Arbeitsmedizin
Versorgungsvertrag SGB XI
Die Einrichtung ist Vertragspartner der gesetzlichen und privaten Kostenträger. Die Pflegeeinrichtung ist im kommunalen Bedarfsplan aufgenommen.
Pflegevertrag mit dem Leistungsempfänger
Die Einrichtung informiert den Leistungsnehmer schriftlich über Ziele, Inhalte und Umfang des Leistungsangebotes.
Der Leistungsempfänger erhält Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Antragstellung zur Finanzierung.
